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Aktualisiert am 03.10.2009
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Allgemeine Geschaeftsbedingungen fuer alle Warenlieferungen und

Dienstleistungen des Reifenhandels

- AGB Jürgen Sauter Reifen & KFZ-Handel -

1. Allgemeines

Wir arbeiten ausschliesslich auf Grund unserer Allgemeinen Geschaeftsbedingungen. Abweichende Geschaeftsbedingungen unserer Lieferanten und
Abnehmer sind fuer uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdruecklich widersprechen. Es gilt ausschliesslich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.

2. Lieferung

Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden.
Versandte Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfaengers.

3. Preise

Bei Geschaeften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des Vertragsabschlusses.

Bei Geschaeften mit Kaufleuten sind wir bei wesentlichen Kostenaenderungen bis zum Tage der Lieferung berechtigt, ueber eine Preiserhoehung zu
verhandeln, insbesondere, wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhoehungen handelt. Das Recht auf Preiserhoehungen besteht nicht, wenn
Lieferverzoegerungen nachweislich in unserem Verantwortungsbereich liegen.

4. Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug in bar faellig.

Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen; nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfuellungshalber.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Hoehe von zwei Prozent ueber dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz
zu verlangen. Das Geltendmachen eines hoeheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Weist der Kunde eine geringere Zinsbelastung nach,
berechnen wir nur diese.
Wir koennen Mahnkosten in Hoehe von 5,- EUR ansetzen.

Aufrechnung und Zurueckbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt ist.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollstaendigen Bezahlung vor. Bei Geschaeften mit Kaufleuten gilt dieser
Eigentumsvorbehalt auch, bis saemtliche, auch kuenftige und bedingte Forderungen aus der Geschaeftsverbindung mit uns erfuellt sind. Ruecknahme
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Ruecktritt vom Vertrag: dies gilt nicht bei Geschaeften mit Nichtkaufleuten.

Bei Geschaeften mit gewerblichen Abnehmern und Kaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen:

Der Kunde ist zur Sicherungsuebereignung oder Verpfaendung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veraeusserung der Vorbehaltsware im
geordneten Geschaeftsgang berechtigt. Die hieraus gegenueber seinen Geschaeftspartnern entstehenden Forderungen tritt er uns hiermit bereits jetzt ab,
im Weiterverarbeitungsfall einschliesslich des Veredelungsanteils.

Wir werden die Abtretung nicht offen legen, solange eine uns erteilte Einziehungsermaechtigung nicht widerrufen ist oder unser Kunde mit einer
faelligen Forderung nicht mindestens zwei Wochen im Verzug ist. In diesen Faellen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschaeftspartnern die Abtretung
von sich aus anzuzeigen und uns unverzueglich seine vollstaendige Debitorenliste vorzulegen.

Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschaeftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Buecher.

Uebersteigt der Wert saemtlicher fuer uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als zehn Prozent,
so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Erfuellt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert,
jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde raeumt uns ausdruecklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu uebernehmen,
wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermaechtigt, die Ware an uns herauszugeben.

Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurueckzutreten, es sei denn, unser Kunde ist
Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen
Eigentum Gebrauch machen. Bei Ruecknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Hoehe des Tageswertes.

6. Gewaehrleistung

Im Rahmen der folgenden Gewaehrleistungsbedingungen leisten wir Gewaehr auf die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, und zwar fuer neue wie fuer
runderneuerte Pkw-Reifen.

Ein Reifen, fuer den Gewaehrleistung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollstaendig ausgefuellten Reklamationsformular uebersandt werden,
um uns die Ueberpruefung der Beanstandung des Kunden zu ermoeglichen. Bei berechtigter Reklamation uebernehmen wir die Versandkosten.

Bei Ablehnung des Gewaehrleistungsanspruches werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zuruecksenden, wenn er das
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.

Bei Geschaeften mit Nichtkaufleuten betraegt die Maengelruegefrist sechs Monate ab Feststellung des Mangels. Bei Geschaeften mit Kaufleuten muessen
offensichtliche Maengel innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung (Eingang beim Kunden) geruegt werden, nicht offensichtliche Maengel spaetestens
sechs Monate ab Lieferung.

Bei Nichteinhaltung dieser Ruegefristen sind saemtliche Gewaehrleistungsansprueche ausgeschlossen.

Der Gewaehrleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschraenkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Verguetung oder Rueckgaengigmachen des Vertrages zu verlangen.

Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder
geringere Zahlung zu leisten. Der Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.

Die Gewaehrleistung fuer gebrauchte Ware ist ausgeschlossen.

Es sind ausserdem saemtliche Ansprueche gegen uns ausgeschlossen, wenn Schaeden, Beeintraechtigungen, Reklamationen oder Maengel
ursaechlich darauf zurueckzufuehren sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,

b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft ange-
brachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder veraendert worden sind,

c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde,

d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch
Ueberschreiten der fuer die Reifengroesse zulaessigen Belastung und der zugeordneten
Fahrgeschwindigkeit,

e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere
Stoerungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeintraechtigt wurden,

f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst
mangelhaften Felge montiert waren,

g) Reifen durch aeussere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden
oder aeusserer Erhitzung ausgesetzt worden sind,

h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke
nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden auf diese Notwen-
digkeit hingewiesen,

i) Reifen vor Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert
wurden,

j) natuerlicher Verschleiss oder Beschaedigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemae-
sse Behandlung oder Unfall zurueckzufuehren sind,

k) Reifen bei Tube-Type-Ausfuehrungen mit gebrauchten Schlaeuchen/Wulstbaendern, bei
Tubeless-Ausfuehrungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) bzw. ohne neuen Dich-
tungsring (Lkw-Schraegschulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.

Streitigkeiten ueber Gewaehrleistungsansprueche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhaengige Schiedsstelle des Bundesverbandes
Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzueglich nach
Kenntnis des Streitfalles schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des
Schiedsverfahrens ist die Verjaehrung etwaiger Ansprueche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht taetig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist;
sie stellt ihre Taaetigkeit ein, wenn dies waehrend des Schiedsverfahrens geschieht.

Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschaeftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehaendigt wird.

Das Schiedsverfahren ist fuer beide Parteien kostenlos.

7. Haftung

Wir haften fuer Schadenersatzanspueche, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert
wurden oder der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmoeglichwerden entstanden ist.

Wir haften ferner bei Verletzungen grundlegend wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten im Sinne des § 9 AGBG).

Im uebrigen sind Schadenersatzanspueche gegen uns ausgeschlossen.

Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder des Produktsicherheitsgesetzes in
Anspruch genommen werden.

8. Schlussbestimmungen

Erfuellungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist unser Firmensitz. Das gilt auch bei Geschaeften mit Nichtkaufleuten.

Telefonische oder muendliche Absprachen sollen schriftlich bestaetigt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, beruehrt das die Rechtswirksamkeit der uebrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen nicht.

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